Das Zuschussprogramm des Landes für den Schutz vor Wohnungseinbrüchen wurde verlängert.
Das Land Schleswig-Holstein fördert im aktuellen Jahr 2018 Maßnahmen zum Einbruchschutz noch einmal mit einem Betrag von einer Million Euro.
Anträge zur Förderung von entsprechenden Schutzmaßnahmen können ab sofort bei der Investitionsbank gestellt werden. Das Programm unterstützt dabei Eigentümer selbstbewohnter Bestandsimmobilien, ihre Wohnungen und Häuser sicherer zu machen.
Gefördert werden beispielsweise der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen, der Einbau von Alarmanlagen oder Bewegungsmelder.
Zu beachten ist, dass die Investitionskosten mindestens 1.000 Euro betragen. Zuschüsse weden on Höhe von bis zu 15 Prozent der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1.500 Euro für dasselbe Wohnobjekt gewährt.
Auch Kombinationen mit anderen Programmen können möglich sein. Es können Maßnahmen zum Einbruchschutz mit Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Abbau von Barrieren verbunden werden. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Weitere Informationen finden Sie hier: